Für die Auslieferung der Metalle können folgende Kosten anfallen:
- Versandkosten: Eine Aufstellung der Versandkosten (versicherter Werttransport!) finden Sie hier! Eine Abholung der Edelmetalle in der Geschäftsstelle in Holzkirchen (bei München) ist möglich. Es fallen hierbei keine Versandkosten an. Hierzu bitte folgende Informationen lesen: Wichtige Informationen zur Abholung von Edelmetallen in der Geschäftsstelle.
- Formkosten: Wenn Edelmetalle das Lager verlassen, wird Ihr bisheriges Eigentum an einem Barren (Bruchteileigentum) übertragen an einen kleineren und handelsüblichen Barren, der Ihnen ausgeliefert wird. Da kleine Barren höhere Herstellungskosten aufweisen, wird diese Differenz in Rechnung gestellt. Es kann, abhängig vom Tarif und der Barrengröße, vorkommen, dass keine Formkosten entstehen.
- Mehrwertsteuer bei Silber, Platin und Palladium: Die Mehrwertsteuer im Zollfreilager wird bei Weißmetallen gestundet. Sie ist aber dann fällig, wenn die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium das Lager verlassen. Die Mehrwertsteuer von 19% wird Ihnen dann in Rechnung gestellt.
Die Kosten der Auslieferung müssen per Überweisung an die Auvesta überwiesen werden. Sie erhalten eine Rechnung von Auvesta an Ihre registrierte E-Mail-Adresse. Die versicherte Auslieferung Ihrer Edelmetalle erfolgt ab Zahlungseingang.
Sollten Sie Edelmetalle in der Geschäftsstelle von Auvesta in Holzkirchen (bei München) abholen wollen, zahlen Sie keine Versandkosten. Bitte beachten Sie: Wichtige Informationen zur Abholung von Edelmetallen in der Geschäftsstelle.