Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Auvesta Edelmetalle AG Insolvenz anmelden müsste, wären Sie als Kunde nur bedingt betroffen.
Denn eines vorneweg: Ihre Edelmetalle bleiben auch bei einer Insolvenz von Auvesta allein Ihr Eigentum! Dementsprechend fällt kein einziges Gramm Ihres Edelmetallvermögens in eine mögliche Insolvenzmasse der Auvesta.
In dem (kaum realistischen) Fall einer Insolvenz würde also folgendes passieren:
Ein eingesetzter Liquidator oder Insolvenzverwalter würde alle Ihre Eigentumsgüter (Edelmetalle) an Sie zurückgeben. Dabei sind folgende zwei Möglichkeiten denkbar:
1. Möglichkeit: Ihnen werden Ihre Edelmetalle ausgeliefert.
2. Möglichkeit: Ihre Edelmetallbarren werden für Sie im Zollfreilager verkauft. Sie bekommen den Wert Ihrer Edelmetalle anschließend ausgezahlt.
Siehe dazu auch: Besteht bei der Auvesta die Möglichkeit einer Insolvenz?