Die Dokumentationspflichten für Edelmetallhändler sind bei (anonymen) Bar-Zahlungen sehr hoch und bieten jederzeit eine Angriffsfläche für behördliche Eingriffe.
Die Auvesta hat sich deshalb ausdrücklich gegen den anonymen Bar-Verkauf von Edelmetallen entschieden, um rechtliche Sicherheit für das Unternehmen und für alle Kunden zu gewährleisten. Ihr Edelmetallkauf ist durch Ihre Überweisungen an Auvesta also nicht anonym.
Die Auvesta behandelt alle Kundendaten streng vertraulich auf Basis der DSGVO. Die Datenbank von Auvesta ist gleich mehrfach geschützt und eine Herausgabe von Kundendaten wäre überhaupt nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses möglich.
Ebenso werden Kundendaten und Eigentumsinformationen (in der Regel) nicht an den Staat mitgeteilt. Dies ist (siehe oben) nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses möglich. Ein möglicher Grund könnte der Verdacht auf Geldwäsche, Terrorfinanzierung o.ä. sein.
Gold darf im Übrigen in Deutschland zum heutigen Stand lediglich bis zu einem Betrag von 1.999,99 EUR anonym gekauft werden. Ab einem Betrag von 2.000,00 EUR ist ein anonymer Kauf von Gold nicht erlaubt.
Siehe dazu auch: Warum sollte ich Gold besser nicht anonym kaufen?